I. 1. Die Klägerin -eine GmbH- erwarb durch fünf notariell beurkundete Verträge vom 3. November 1982 (vier Verträge) und 5. November 1982 (ein Vertrag) von der X Gesellschaft für Ferien- und Freizeitanlagen mbH (X GmbH) fünf Appartements in der Appartementanlage Y.
Das beklagte Finanzamt (FA) setzte Grunderwerbsteuer fest.
2. Am 25. Januar 1983 erklärten die X GmbH und die Klägerin in notariell beurkundeter Form, daß sie die unter 1. genannten Kaufverträge wieder aufheben; die Kaufpreise seien noch nicht gezahlt, das Eigentum im Grundbuch noch nicht umgeschrieben worden. Am selben Tag verkaufte die X GmbH durch notariell beurkundeten Vertrag die fünf Appartements zum selben Preis an die allein vertretungsberechtigte Gesellschafter-Geschäftsführerin der Klägerin.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|