BFH - Urteil vom 04.12.1990 (VII R 52/88) - DRsp Nr. 1996/11828
BFH, Urteil vom 04.12.1990 - Aktenzeichen VII R 52/88
DRsp Nr. 1996/11828
»1. Der Steuertatbestand nach § 12 Abs. 9MinöStG ist auch gegeben, wenn ein im Ausland getanktes Gemisch aus gekennzeichnetem und nicht gekennzeichnetem Mineralöl im Tank eines Sportschiffs eingeführt wird. Eine Einfuhrsteuerbefreiung ist insoweit ausgeschlossen.2. Der Steuertatbestand (1.) stellt allein auf objektive, nicht auch auf subjektive Merkmale ab.«