I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist seit dem 11. Juli 1979 geschieden. Aus der Ehe ist u.a. der am 21. Juni 1964 geborene Sohn B hervorgegangen. Das Sorgerecht über ihn soll nach dem Vortrag im Klageverfahren dem Kläger übertragen worden sein. B wohnte im Streitjahr 1981 vom 1. September bis zum 31. Dezember (gleichwohl) bei seiner Mutter, der geschiedenen Ehefrau des Klägers, in A. Der Kläger selbst hatte seinen Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Beklagten und Revisionsklägers (Finanzamt -FA-) beibehalten. Er bezog für B während des ganzen Jahres 1981 Kindergeld.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|