I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob das FA verpflichtet ist, einen sich nach Zusammenveranlagung von Ehegatten ergebenden Erstattungsbetrag auf das in der Steuererklärung angegebene Konto eines der Ehegatten zu überweisen, nachdem es den Betrag bereits auf ein anderes, in der Steuererklärung nicht angegebenes Konto des anderen Ehegatten überwiesen hat.
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