BFH - Urteil vom 05.04.1990 (VII R 34/88) - DRsp Nr. 1996/10762
BFH, Urteil vom 05.04.1990 - Aktenzeichen VII R 34/88
DRsp Nr. 1996/10762
»Der zwischen einem inländischen Käufer und einer rumänischen Lieferantin vereinbarte Kaufpreis für eine zum freien Verkehr abgefertigte Ware ist auch dann ohne Abzug der Transaktionswert i.S. des Art. 3 Abs. 1 ZWVO 1980 und damit der Zollwert, wenn der Abschluß des Kaufvertrags zur Ablösung einer Kompensationsverpflichtung eines dritten Unternehmens dienen sollte und dieses Unternehmen dem Käufer einen sog. Kompensationsrabatt gewährte.«