I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH, deren Alleingesellschafter das Einzelunternehmen A ist. Zwischen der Klägerin (Organgesellschaft) und dem Einzelunternehmen (Organträger) bestand bis zum 31. Dezember 1981 ein Organschaftsverhältnis mit Ergebnisabführungsvertrag (EAV).
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