BFH - Urteil vom 05.06.1985 (VII R 159-160/82) - DRsp Nr. 1996/10128
BFH, Urteil vom 05.06.1985 - Aktenzeichen VII R 159-160/82
DRsp Nr. 1996/10128
»Beim Billigkeitserlaß von erhöhten Währungsausgleichsbeträgen für Waren, die nach einer DM-Aufwertung aufgrund von Altverträgen eingeführt worden sind, sind nur solche Belastungen des Antragstellers zu berücksichtigen, die Folge der in Frage stehenden Einfuhrgeschäfte waren.«