BFH - Urteil vom 05.10.1989 (IV R 126/85) - DRsp Nr. 1996/10686
BFH, Urteil vom 05.10.1989 - Aktenzeichen IV R 126/85
DRsp Nr. 1996/10686
»Führt die Weigerung eines Vorproduktelieferanten, einen noch über mehrere Jahre laufenden Vertrag weiterhin zu erfüllen, beim Hersteller zur Produktionseinstellung und macht dieser deshalb gegen den Vorproduktelieferanten mit Erfolg einen Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung des Sukzessivlieferungsvertrages geltend, liegt keine Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 lit. a EStG vor.«