I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute. Sie wurden für das Streitjahr 1975 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
Der Kläger betrieb seit dem 1. Januar 1975 eine Agentur. In der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. März 1975 führte er keine Aufzeichnungen über seine Betriebseinnahmen und -ausgaben; eine Buchführung richtete er erst am 1. April 1975 ein.
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