BFH - Urteil vom 05.12.1990 (I R 116/84) - DRsp Nr. 1996/10878
BFH, Urteil vom 05.12.1990 - Aktenzeichen I R 116/84
DRsp Nr. 1996/10878
»Vermögensauskehrungen an die Gesellschafter der Beteiligungsgesellschaft nach dem Eintritt in das Liquidationsstadium sind keine Gewinnanteile i.S. des § 9 Nr. 2a GewStG, soweit sie nicht in Vollzug eines Gewinnverteilungsbeschlusses geschehen, der sich auf ein vor dem Eintritt in das Abwicklungsstadium endendes Geschäftsjahr bezieht.«
Normenkette:
GewStG § 9 Nr. 2a;
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