I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist ein eingetragener Verein und wegen Förderung des Sports als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt. Im Streitjahr (1983) führte er als wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i.S. des § 14 der Abgabenordnung (AO 1977) zu beurteilende gesellige Veranstaltungen durch.
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