I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist ein in der Fachrichtung Elektronik ausgebildeter Diplomingenieur. Er war nach Beendigung seines Studiums mehrere Jahre im Ausland tätig. Seit September 1978 ist er bei einer Unternehmensberatungsgesellschaft in A beschäftigt. In der Zeit von Mai 1977 bis Anfang September 1978 hatte er an der Columbia-University in New York Vorlesungen besucht, die eine Hochschulausbildung und Berufserfahrung voraussetzten. Für die Vorlesungen entrichtete er am 31. Januar 1978 und am 25. Mai 1978 Studiengebühren in Höhe von 4.796 Dollar (umgerechnet 10.071,60 DM). Seine Arbeitgeberin in A bestätigte dem Kläger, sein Studium in den USA sei für seine jetzige Position erforderlich gewesen; es habe auch bereits während des Studiums festgestanden, daß er für diese Position vorgesehen sei.
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