BFH - Urteil vom 06.07.1989 (IV R 116/87) - DRsp Nr. 1996/10508
BFH, Urteil vom 06.07.1989 - Aktenzeichen IV R 116/87
DRsp Nr. 1996/10508
»Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten werden Verluste aus gewerblicher Tierzucht des einen Ehegatten mit Gewinnen des anderen Ehegatten aus gewerblicher Tierzucht und Tierhaltung ausgeglichen und von solchen Gewinnen auch abgezogen.«