I. Die Klägerin und Revisionsklägerin zu 1. (Klägerin zu 1.), eine GmbH & Co. KG (KG), beschäftigt sich mit dem Vertrieb von Maschinen, die von der A-GmbH (GmbH) hergestellt werden. Die GmbH besorgte den Absatz zunächst selbst. Im Jahre 1954 gründeten die Gesellschafter der GmbH die KG. Im Streitjahr war die Kommanditistin A an der KG mit 25 v.H., an der GmbH mit 30 v.H. beteiligt. Die Beteiligungen der Kommanditistin B betrugen 18,75 v.H. bzw. 16 v.H., diejenigen der Kommanditisten C, D und E 18,75 v.H. bzw. 18 v.H. Komplementärin war eine andere GmbH & Co. KG; alleinige Kommanditistin dieser KG und Alleingesellschafterin der GmbH war Frau A.
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