Streitig ist, ob der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) für das Streitjahr 1990 ein Steuerabzugsbetrag gemäß § 9 Abs. 1 S. 3 der Durchführungsbestimmung zum Gesetz zur Änderung der Rechtsvorschriften über die, Einkommen-, Körperschaft- und Vermögensteuer vom 16. März 1990 (Gesetzblatt der DDR --GBl DDR-- I S. 195) i.d.F. des Steueranpassungsgesetzes vom 22. Juni 1990 (GBl DDR Sdr.Nr. 1427) --DBStÄndG (DDR)-- wegen Aufnahme einer hauptberuflichen Tätigkeit als vereidigte Sachverständige für Grundstücke und Gebäude zusteht.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|