I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war im Streitjahr 1983 zusammen mit einem Sozius als Steuerberater tätig. Zu seinen Mandanten zählte der im Oktober 1982 verstorbene Kaufmann A (Erblasser). Der Kläger war seit vielen Jahren mit dem Erblasser und dessen Familie freundschaftlich eng verbunden. Er genoß das uneingeschränkte Vertrauen des Erblassers und verwaltete auch dessen Privatvermögen.
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