BFH - Urteil vom 06.11.1990 (VII R 38/87) - DRsp Nr. 1996/11826
BFH, Urteil vom 06.11.1990 - Aktenzeichen VII R 38/87
DRsp Nr. 1996/11826
»Nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf eingeführte Reagenzien, die danach zu für den Einzelverkauf aufgemachten Testsätzen zusammengestellt werden sollen, sind nach ihrer jeweiligen Beschaffenheit zu tarifieren, auch wenn sie erst nach ihrer Zusammenstellung eine verwendungsfähige Ware darstellen.«