I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) von der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) -einer Bank- als Zessionarin Steuern zurückverlangen kann, die aufgrund einer -unwirksamen- Abtretung an die Klägerin ausgezahlt worden waren.
Die Steuerpflichtige Frau S reichte im Zusammenhang mit einer Betriebsübernahme eine Umsatzsteuervoranmeldung für den Monat September 1980 mit einer negativen Umsatzsteuerschuld in Höhe von 44.590 DM beim FA ein.
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