I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine GmbH & Co. KG. Sie betreibt einen Großhandel. Kommanditistinnen der Klägerin sind B.Y. und A.Y. mit je 50 v.H. Beteiligung. Frau B.Y. und Frau A.Y. sind auch -ebenfalls mit je 50 v.H.- Anteilseignerinnen der persönlich haftenden GmbH. Die Geschäftsführer dieser GmbH sind die Ehegatten der Kommanditistinnen, nämlich J.Y. und O.Y. Sie erhielten für diese Tätigkeit ab 1. März 1975 monatliche Bezüge. Zuvor übten sie die Geschäftsführung unentgeltlich aus. J.Y. und O.Y. sind außerdem zu je 50 v.H. Gesellschafter einer Grundstücksgesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und Geschäftsführer und Hauptgesellschafter der Z.Y. GmbH & Co. KG (Y-KG).
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