I. Die Klägerin setzte in ihrem Eigentum stehende Schiffe als Reederin auf dem Gebiet der trockenen Massengutfracht ein. Aufgrund mangelnder Auslastung der Schiffe und der schlechten Wirtschaftslage im Schiffahrtsbereich schloß sie für die Motorschiffe A und B im Jahre 1981 Verträge ab, die zwar die variablen Kosten, nicht aber die fixen Kosten in vollem Umfange abdeckten. Ertragsteuerlich hat die Klägerin für diese Verträge keine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. In ihrer Vermögensaufstellung auf den 1. Januar 1982 setzte sie einen sich aus den schwebenden Geschäften ergebenden Schuldposten in Höhe von insgesamt 3.406.000 DM an und berechnete diesen wie folgt:
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DM DM
erwartetes Betriebsergebnis
(1. Januar 1982 bis
31. Dezember 1982) 4.839.000 716.000
abzüglich Verwaltungskosten,
Steuern 764.000 171.000
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