I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine Aktiengesellschaft, betreibt im Westteil Berlins eine Druckerei. Dort setzte sie sechs mit jeweils zwei Druckwalzen ausgestattete sog. Hochdruck-Rotationsmaschinen (Wood-Albert-Rotationsmaschinen) ein, die sie in den Jahren 1965 bis 1971 mit einem Gesamtaufwand von über 27,5 Mio DM angeschafft hatte. Die Druckmaschinen waren in der Bilanz der Klägerin zum 31. Dezember 1981 auf 0 DM abgeschrieben.
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