I. An der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), einer mit Wirkung vom 1. Januar 1973 gegründeten GmbH & Co. KG, waren im Streitjahr A.Z. als Kommanditist und eine GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt. A.Z. leistete seine Einlage durch Einbringung seiner bisherigen Einzelfirma. Mit Ausnahme des an die Klägerin verpachteten Grund und Bodens, der damit fest verbundenen Maschinen und der aufstehenden Gebäude ging das Betriebsvermögen der Einzelfirma in das Gesellschaftsvermögen der KG über. Sämtliche Aktiva und Passiva wurden in der Gesellschafts- und Ergänzungsbilanz zum Buchwert angesetzt.
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