BFH - Urteil vom 07.08.1990 (VIII R 30/89) - DRsp Nr. 1996/11732
BFH, Urteil vom 07.08.1990 - Aktenzeichen VIII R 30/89
DRsp Nr. 1996/11732
»1. Ein einheitlich gewährter Kredit kann in einzelne, steuerlich für sich zu beurteilende Kreditgeschäfte abgelöst werden, wenn ein enger wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Kreditgewährungen, den einzelnen Warengeschäften und deren Abwicklung festgestellt werden kann.2. Die Hinzurechnung eines Mindestbestandes aufgrund eines Kontokorrentkreditverhältnisses als Dauerschuld kann nicht deshalb unterbleiben, weil Teilkredite vorzeitig - etwa aus dem Erlös anderer Waren - getilgt werden.«
Normenkette:
GewStG § 8 Nr. 1, § 12 Abs. 2 Nr. 1 ;
Gründe:
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