I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) -eine GmbH und Co. KG-- betreibt eine Lebensmittelgroßhandlung. Sie ist in dieser Eigenschaft auch Mitglied der X-eGmbH (eG), einer sog. Delkredere-Genossenschaft, die im Geschäftsverkehr der Lebensmittelgroßhändler und deren Warenlieferanten als Finanzierungs- und Abrechnungsstelle zwischengeschaltet ist. Ausschließlicher satzungsmäßiger Zweck ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Genossenschaftsmitglieder. Entsprechend dieser Zweckbestimmung erbringt sie Leistungen dadurch, daß sie
- ihren Mitgliedsfirmen günstigere Einkaufsbedingungen verschafft, indem sie bei leistungsfähigen Lieferanten durch sog. Delkredere-Abkommen die selbstschuldnerische Bürgschaft für die Verbindlichkeiten ihrer Mitglieder aus Warenbezügen übernimmt und die zentrale Regulierung der Warenrechnungen garantiert;
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