I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr 1982 zur Einkommensteuer zusammen veranlagt wurden.
Am 1. Februar 1981 veräußerte die Klägerin ein ihr gehöriges in A gelegenes Hausgrundstück, aus dem sie bisher Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt hatte. Den Kaufpreis in Höhe von 474.000 DM verwendete sie nicht zur Ablösung der noch nicht vollständig getilgten Darlehen, die sie zur Anschaffung des Hausgrundstücks aufgenommen hatte, sondern legte den Kaufpreis auf verschiedenen Festgeldkonten an. Für die sich noch auf rd. 280.000 DM belaufenden Darlehen entrichtete die Klägerin Zinsen in Höhe von 18.222 DM an die Bank U, X, Y und die Bausparkasse Z. Die Darlehen wurden nach dem Verkauf anderweitig abgesichert.
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