I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger), ein Kreisverband (e.V.) des Deutschen Roten Kreuzes, ist Halter eines als Krankenkraftwagen (Erste-Hilfe-Wagen) anerkannten, zum Kranken- und Behindertentransport dienenden Fahrzeugs, das äußerlich mit dem Symbol des Roten Kreuzes, verbunden mit dem Zusatz "Kreisverband ...", versehen ist. Eine Genehmigung für diese Kennzeichnung liegt nicht vor. Das beklagte und revisionsklagende Finanzamt (FA) gewährte dem Kläger zunächst Kraftfahrzeugsteuerbefreiung nach §
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