BFH - Urteil vom 07.11.1995 (IX R 54/94) - DRsp Nr. 1996/19377
BFH, Urteil vom 07.11.1995 - Aktenzeichen IX R 54/94
DRsp Nr. 1996/19377
»Wird ein durch einen Privatweg an das öffentliche Straßennetz angebundenes Grundstück zusätzlich durch eine erstmals errichtete öffentliche Straße erschlossen, so sind die Beiträge für diese Zweiterschließung nur dann als nachträgliche Anschaffungskosten des Grund und Bodens zu behandeln, wenn sich der Wert des Grundstücks aufgrund einer Erweiterung der Nutzbarkeit oder einer günstigeren Lage erhöht (Anschluß an BFH-Urteil vom 12. Januar 1995 IV R 3/93, BFHE 177, 52, BStBl II 1995, 632).«