I. Alleinerbin der im Jahre 1980 verstorbenen Frau K (Erblasserin) war die Grundstücksverwaltungsgesellschaft X mbH & Co. KG in B (KG), an der u.a. die Kläger mit je 1/15 Anteil als Gesellschafter beteiligt waren. Zusätzlich sollten nach dem Testament der Erblasserin die Kläger neben weiteren Vermächtnisnehmern ein Vermächtnis in Höhe von je 10.000 DM erhalten. In der für die Erbin und die Vermächtnisnehmer gemeinsam abgegebenen Steuererklärung wurden die Kläger bei der Aufstellung der bedachten Personen als Vermächtnisnehmer mit Vor- und Zunamen und vollständiger Wohnanschrift angegeben. Bezüglich der KG als Erbin wurde in der Anlage zur Steuererklärung eine Aufstellung der Namen der Kommanditisten der KG beigefügt.
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