I. Streitig ist, ob der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) im Streitjahr 1983 freiberuflich tätig war.
Der Kläger ist staatlich geprüfter Techniker für Maschinenbau. Nach Beendigung der Ausbildung für diesen Beruf nahm er an folgenden Lehrgängen teil:
1. Vom 2. bis 13. Dezember 1968 an einem "Grundlehrgang Arbeitsvorbereitung" des Ausschusses für wirtschaftliche Fertigung e.V., 2. vom 1. April 1970 bis zum 30. März 1971 an einem Jahreslehrgang "Datenverarbeitungs-Organisation", 3. vom 5. April 1971 bis zum 17. September 1971 an einem Lehrgang für Programmierer.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|