BFH - Urteil vom 07.12.1995 (IV R 112/92) - DRsp Nr. 1996/20948
BFH, Urteil vom 07.12.1995 - Aktenzeichen IV R 112/92
DRsp Nr. 1996/20948
»Erwirbt jemand ein Grundstück, das er noch am selben Tag den von einer Bauträgergesellschaft zu benennenden Personen zum Kauf anbietet, und erwerben die 12 von der Bauträgergesellschaft benannten Personen (Bauherren) das Grundstück später zu unterschiedlichen Bruchteilen, so handelt es sich um gewerblichen Grundstückshandel.«