I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war in den Jahren 1976 bis 1980 alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der "X-GmbH" (im folgenden: GmbH). Ausschließlicher Zweck dieser Gesellschaft war die Durchführung von Baubetreuungen und die diesen Zweck fördernden Geschäfte. Im Jahre 1981 verkaufte der Kläger seine Gesellschaftsanteile an einen Herrn A, blieb aber weiterhin Geschäftsführer der GmbH.
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