I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine offene Handelsgesellschaft (OHG), aus der nach § 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ermittelte Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt werden. Entstanden ist die Klägerin durch Einbringung des von ihrem (inzwischen verstorbenen) Gesellschafter D betriebenen Einzelunternehmens in eine von D mit seinen Töchtern K und L gegründete Kommanditgesellschaft (KG), die seit dem Tode des D von K und L als OHG fortgeführt wird.
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