I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) betreibt in der Rechtsform einer Sozietät (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) die Unternehmensberatung in Berlin (West). Sie erbringt überwiegend Leistungen an Auftraggeber außerhalb von Berlin. Im Dezember 1980 erwarb sie einen Computer nebst Zubehör zu einem Preis von netto 125.449 DM, den sie bei ihrer Beratungstätigkeit einsetzt. Die Gesellschafter der Klägerin sind beratende Betriebswirte, die nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) im Rahmen der Sozietät freiberuflich tätig sind.
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