I. Der ledige Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist seit 1981 Eigentümer eines Einfamilienhauses, das er selbst bewohnt. Durch schriftlichen Vertrag vermietete er zum 4. April 1981 die "Hälfte" des Hauses zur Benutzung als Wohnraum (§ 1 des Mietvertrages) an seine Lebensgefährtin S. Als monatlicher Mietzins waren 400 DM vereinbart. Im Streitjahr zahlte die Mieterin nach Angaben des Klägers monatlich 500 DM. Alle Räume des Hauses wurden vom Kläger und Frau S gemeinsam genutzt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|