I. Der Eigenbetrieb "Stadtwerke A" versorgt die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine Stadtgemeinde, mit Gas und Wasser. Im Jahre 1979 errichtete die Klägerin eine Tiefgarage. Da der Regierungspräsident mehrfach die unzureichende Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebs "Stadtwerke A" beanstandet hatte, beschloß der Rat der Stadt A am 27. November 1978, die Tiefgarage zwecks Kapitalerhöhung in die Stadtwerke einzulegen. Die Tiefgarage wurde danach als Abteilung der Stadtwerke geführt. Der von den Stadtwerken im Jahre 1979 erzielte Überschuß verringerte sich durch den aus dem Betrieb der Tiefgarage entstandenen Verlust in Höhe von 250.191,90 DM.
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