I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) betreibt seit 1956 einen Großhandel mit Werbeartikeln (Gewinnermittlung nach § 5 des Einkommensteuergesetzes - EStG -). Außerdem unterhielt er in den Jahren 1975 bis 1978 ein Reisebüro (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG). Er wohnt mit seiner Ehefrau seit 1977 in einer Wohnung seines neu errichteten Zweifamilienhauses; die andere Wohnung ist vermietet.
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