I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine Gemeinde, bei der die Rechtsvorgängerin der Beigeladenen zu 1, die O, im Februar 1990 ein Transportgewerbe angemeldet hatte und in deren Bereich die O im Streitjahr 1990 eine Betriebsstätte unterhielt. Nach der beim Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) für dieses Jahr abgegebenen Gewerbesteuererklärung handelte es sich um die einzige Betriebsstätte. Der gegen die O erlassene Gewerbesteuermessbescheid stand unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Der Vorbehalt wurde am 24. Februar 1995 aufgehoben. Der Bescheid wurde bestandskräftig.
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