I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin zu 1 (Klägerin) ist eine Aktiengesellschaft, deren Anteile nicht an einer deutschen Börse gehandelt werden. Die Kläger und Beschwerdeführer zu 2 bis 4 sind Gesellschafter der AG, die als Feststellungsbeteiligte gemäß § 5 Abs. 1 der Verordnung zur gesonderten Feststellung des gemeinen Werts nichtnotierter Anteile an Kapitalgesellschaften (Anteilsbewertungsverordnung) vom 19. Januar 1977 -
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