I. Die Kläger -ein Ehepaar- unterhielten am Stichtag 1. Januar 1975 einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb ohne Viehhaltung. Sie hatten im Jahre 1972 den größten Teil ihres bis dahin rd. 55 ha umfassenden land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes einschließlich der Hofstelle veräußert und nur eine Restfläche von rd. 5,33 ha zurückbehalten, die überwiegend im Eigentum des Ehemannes stand. Dieser hatte nach der Veräußerung die verkauften Flächen von rd. 50 ha einschließlich der Hofstelle mit Wohnung, Büro und Arbeitszimmer, Stallungen, Scheune und Schuppen auf die Dauer von 12 Jahren zurückgepachtet.
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