Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) erwarben ein Mietwohngrundstück von ihrer Mutter. Das Haus stammt aus dem Jahre 1905. Die Wohnungen waren vermietet. Im Streitjahr 1988 und im folgenden Jahr ließen die Kläger das Gebäude mit einem Kostenaufwand von 317 715 DM (1988) und 309 656 DM (1989) instandsetzen und umbauen.
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