Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Eheleute. Der Kläger erwarb 1980 ein im Jahre 1936 gebautes Einfamilienhaus zum Kaufpreis von 245 000 DM, das die Kläger seitdem selbst bewohnen. Von den Anschaffungskosten entfallen 209 774 DM auf den Gebäudeanteil. Im Oktober 1985 räumten die Kläger das Einfamilienhaus und zogen bis Februar 1986 in eine Mietwohnung, um an dem Haus Umbau- und Renovierungsarbeiten durchführen zu können.
Von den Gesamtaufwendungen für diese Baumaßnahmen, die sich auf 149 438,49 DM beliefen, leistete der Kläger im Streitjahr 1985 nach Baufortschritt Abschlagszahlungen von insgesamt 89 000 DM.
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