I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine AG & Co. KG mit Sitz und Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland. Nach dem Gesellschaftsvertrag vom 4. Dezember 1962 waren unmittelbar vor dem 26. Oktober 1973 persönlich haftende Gesellschafter R sowie die R-AG, eine nach schweizerischem Recht gegründete Aktiengesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung in der Schweiz. Kommanditisten waren die Ehefrau des R und seine fünf Kinder.
R verstarb am 26. Oktober 1973. Für diesen Fall sah der Gesellschaftsvertrag vom 4. Dezember 1962 vor, daß die Klägerin nicht aufgelöst, sondern mit den Erben des R fortgesetzt werden sollte. Allerdings sollten die Erben die Rechtsstellung von Kommanditisten erhalten. Entsprechend wurde am 23. Juni 1977 zum Handelsregister angemeldet, daß die Einlage des verstorbenen R auf seinem Festkapitalkonto in Höhe von 205.000 DM zu je 1/6 auf die oben genannten Kommanditisten als Erben übergegangen sei und die Kommanditanteile der Erben um je 34.166,67 DM erhöht habe.
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