BFH - Urteil vom 09.08.1989
II R 116/86
Normen:
BewG §§ 33, 34 Abs. 2 Nr. 1d, §§ 37, 68, 69 ;
Fundstellen:
BFHE 158, 90
BStBl II 1989, 870
Vorinstanzen:
FG Münster,

BFH - Urteil vom 09.08.1989 (II R 116/86) - DRsp Nr. 1996/10611

BFH, Urteil vom 09.08.1989 - Aktenzeichen II R 116/86

DRsp Nr. 1996/10611

»1. Grundstücksflächen, die als Kleingartenland verpachtet und genutzt werden, sind in der Regel wegen des weitgehenden Pachtschutzes als land- und forstwirtschaftliches Vermögen zu bewerten, es sei denn, daß aus besonderen Umständen zu entnehmen ist, daß das Land demnächst einer Bebauung oder einer anderen nichtgärtnerischen Nutzung zugeführt werden soll (Bestätigung des Abschn. 2 Abs. 8 BewRGr). 2. Eine Kleingartenanlage ist im vergleichenden Verfahren gemäß § 37 BewG zu bewerten.«

Normenkette:

BewG §§ 33, 34 Abs. 2 Nr. 1d, §§ 37, 68, 69 ;

Gründe: