I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger), ein Gärtnermeister, ermittelt seinen Gewinn durch Einnahmenüberschußrechnung gemäß § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Er ist Eigentümer des Grundstücks ...straße 40 in A. Hierauf errichtete er im Jahre 1977 nach Abbruch eines baufälligen Wohngebäudes ein zweigeschossiges, unterkellertes Wohn- und Geschäftshaus. Nach der Bauplanung sollten im Erdgeschoß ein Laden, im ersten Obergeschoß und im Dachgeschoß jeweils eine Wohnung entstehen. Im Jahre 1977 stellte der Kläger außer dem Rohbau nur den Laden fertig, während der Innenausbau der Wohngeschosse zunächst unterblieb.
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