I. Mit der Klage machte der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) Aufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung geltend. Die Klage hatte Erfolg.
Nachdem der Senat die Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) zugelassen hatte, rügte der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) mit seiner Revision die Verletzung materiellen Rechts durch das FG und machte einen Verfahrensmangel geltend.
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