I. Streitig ist, ob ein Gebäude, das eine Wohnung und eine Arztpraxis umfaßt, als Einfamilienhaus oder als gemischtgenutztes Grundstück zu bewerten ist. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eigentümer eines 1.905 qm großen Grundstücks. Sie haben darauf ein zweigeschossiges Wohngebäude mit einem im rechten Winkel anschließenden eingeschossigen Anbau errichtet. Dieser wird als Arztpraxis genutzt. Am äußeren Ende des Anbaus steht eine Doppelgarage für die beiden beruflich genutzten PKW.
Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt -FA-) hat das Grundstück zum 1. Januar 1966 nach altem Recht (Bewertungsgesetz - BewG - 1934) als gemischtgenutztes Grundstück bewertet.
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