I. Die Klägerin zu 1 ist eine Kommanditgesellschaft (im folgenden KG), deren Zweck der Erwerb von Grundstücken, deren Bebauung und Vermietung sowie die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte ist. Sie wurde am 21./22. Dezember 1980 gegründet und am 26. Januar 1981 in das Handelsregister eingetragen. Gesellschafter waren die D-GmbH, die nach kurzer Zeit wieder aus der KG ausschied, sowie zwei natürliche Personen als persönlich haftende Gesellschafter und als einzige Kommanditistin die A-AG, die Rechtsvorgängerin der Klägerin zu 2 (im folgenden auch Klägerin zu 2 genannt), mit einer Hafteinlage von 10.000 DM. Die persönlich haftenden Gesellschafter hatten keine Einlage zu leisten.
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