BFH - Urteil vom 09.12.1987 (II R 212/82) - DRsp Nr. 1996/12858
BFH, Urteil vom 09.12.1987 - Aktenzeichen II R 212/82
DRsp Nr. 1996/12858
»1. Die ablehnende Entscheidung der obersten Finanzbehörde des Landes, die auf das Auslandsvermögen des Antragstellers entfallende deutsche Vermögensteuer gemäß § 9 Abs. 4VStG (a. F.) in einem Pauschbetrag festzusetzen, war kein innerbehördlicher Beteiligungsakt, sondern ein Verwaltungsakt, der wie ein Steuerbescheid (Grundlagenbescheid) zu behandeln war.2. Eine Verpflichtungsklage, mit der die Verurteilung zum Erlaß des abgelehnten Verwaltungsakts begehrt wurde, war nicht gegen das FA, sondern gegen die oberste Finanzbehörde des Landes zu richten.3. Das FG durfte auf die gegen das FA gerichtete Anfechtungsklage nicht auch die Ermessensentscheidung der obersten Finanzbehörde des Landes über die beantragte Vermögensteuerpauschalierung auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen.«