Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH, wurde am 31. Juli 1981 gegründet. Sie erwarb am 1. August 1981 einen Betrieb, der bisher in der Form eines Einzelunternehmens betrieben worden war. Für von der Klägerin im Streitjahr 1982 angeschaffte Wirtschaftsgüter im Wert von 62.870 DM beantragte sie am 11. März 1983 die Beschäftigungszulage nach §
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