I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) hat ihr Einzelunternehmen ab 1. Januar 1982 an die ... GmbH verpachtet. An der GmbH ist die Klägerin zu mehr als 25 v.H. beteiligt. Die Klägerin und der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt -FA-) gehen übereinstimmend davon aus, daß die Klägerin ein Besitzunternehmen und die GmbH eine Betriebsgesellschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung sind.
Im Streitjahr 1982 führte die Klägerin im Wege der Anschaffung und Herstellung von Wirtschaftsgütern Investitionen in Höhe von 327.359 DM durch. Die Wirtschaftsgüter überließ sie der Betriebsgesellschaft zur Nutzung.
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